Die Hitlerjugend oder Hitler-Jugend (abgekürzt HJ) war die Jugend- und Nachwuchsorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Sie wurde ab 1926 nach Adolf Hitler benannt und unter der Diktatur des Nationalsozialismus in Deutschland ab 1933 zum einzigen staatlich anerkannten Jugendverband und zentralen Instrument der Formationserziehung.

„Die HJ will sowohl die Gesamtheit der Jugend, wie auch den gesamten Lebensbereich des jungen Deutschen erfassen.“ Dies galt seit Gründung des Bundes Deutscher Mädel (BDM), dem weiblichen Zweig der Hitlerjugend, ab Juni 1930 für beide Geschlechter. Die Hitlerjugend galt im Nationalsozialismus als eine der Organisationen, die in besonderem Maße die proklamierte Volksgemeinschaft verkörperten.

Die seit März 1939 gesetzlich vorgeschriebene „Jugenddienstpflicht“ verpflichtete alle Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren, in die für sie vorgesehene Unterorganisation der HJ einzutreten, wo an zwei Tagen pro Woche „Dienst“ zu leisten war. Im Mittelpunkt der nach dem „Führerprinzip“ geordneten Organisationen stand die körperliche und ideologische Schulung; sie umfasste rassistische und sozialdarwinistische Indoktrination und gemeinsame Wanderungen bzw. Märsche und körperliche Übungen im Freien. Diese sollten schon die zehnjährigen männlichen Jugendlichen abhärten und langfristig auf den Kriegsdienst vorbereiten: „Was sind wir? Pimpfe! Was wollen wir werden? Soldaten!“ Das Einüben von Befehl und Gehorsam, Kameradschaft, Disziplin und Selbstaufopferung für die „Volksgemeinschaft“ gehörte zu den vorrangigen Erziehungszielen.

Damit wurde die HJ für alle deutschen Jugendlichen ab dem 10. Lebensjahr zur einzigen Erziehungsinstitution neben Familie und Schule. Anderen Organisationen – auch den kirchlichen – wurde die herkömmliche Jugendarbeit unmöglich gemacht. Die HJ wuchs dadurch bis 1938 auf sieben Millionen Jugendliche. Der Staatsjugendtag wurde wieder aufgehoben, weil eine nur noch fünftägige Schulwoche Nachteile mit sich brachte. Der Schulunterricht am Samstag wurde stattdessen auf vier Schulstunden begrenzt. Nun wurden immer mehr Dienstpflichten für HJ-Angehörige eingeführt, darunter ein „Landjahr“, ein „Arbeitsjahr“ und ein „Pflichtjahr für Mädchen“ im Alter wehrpflichtiger Männer.

Das Landjahr stand in Konkurrenz zum Reichsarbeitsdienst und Pflichtjahr, die ab 1935 für männliche und 1938 für weibliche Jugendliche verbindlich wurden. Junge Frauen unter 25 Jahren mussten eine einjährige Tätigkeit in der Land- oder Hauswirtschaft nachweisen. Das Pflichtjahr konnte auch in der Landhilfe abgeleistet werden. Ab April 1938 ging die Gruppenlandhilfe im Landdienst der Hitlerjugend auf.

Die zehn- bis vierzehnjährigen Jungen taten Dienst im „Deutschen Jungvolk“ (DJ), die Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren in der „Hitler-Jugend“ (HJ). Die Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren dienten im „Jungmädelbund“ (JM), die Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren im „Bund Deutscher Mädel“ (BDM).


References

Seite „Hitlerjugend“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. Februar 2025, 21:47 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Hitlerjugend&oldid=253587157 (Abgerufen: 2. März 2025, 16:41 UTC)

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